Sozialwahl – Auf Augenhöhe mitbestimmen

Alle sechs Jahre sind die Mitglieder der TK aufgerufen, ihre Interessenvertretung, den TK-Verwaltungsrat, zu wählen. Doch was heißt das genau? Ein Überblick.

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Die gesetzliche Krankenversiche­rung hat eine Besonderheit: Nicht der Staat, sondern die Mitglieder geben bei wichtigen Ent­scheidungen die Richtung vor. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, in der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz lebt und Beiträge zur Krankenversicherung zahlt, kann über deren Verwendung mitbestim­men. Das ist gelebte Demokratie.

Alle sechs Jahre sind TK­ Mitglieder aufgerufen zu wählen, wer ihre Interessen bei wichtigen Ent­scheidungen vertreten soll. Die eh­renamtlichen Vertreterinnen und Vertreter bestimmen beispielsweise über Zusatzleistungen sowie die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbei­tragssatzes und wählen auch den Vor­stand der TK. Darüber hinaus setzen sich die gewählten Vertreterinnen und Vertreter auch bei der Politik für die Interessen der Versicherten ein.

7 von 10

Befragten wünschen sich, stärker in politische Entscheidungen zur Gesundheitspolitik einbezogen zu werden.*

Eine Mehrheit von 69 %

hält die Sozialwahl als Form der Mitbestimmung für wichtig oder sehr wichtig.*

3 von 4

Befragten befürworten ehrenamtliche Verwaltungsräte.*

*Quelle: repräsentative Forsa-­Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse im August 2022

Selbstverwaltung ist Demokratie pur

Gerade in Zeiten, in denen die demo­kratischen Werte in vielen Ländern bedroht sind, hat die Sozialwahl ei­nen besonderen Stellenwert. Jede Stimme verleiht der Solidargemein­schaft politisches Gewicht und ist zugleich ein Statement für die demo­kratischen Grundprinzipien unseres Staates.

Rund 8,6 Millionen TK­-Mitglie­der waren im Rahmen der Sozialwahl 2023 aufgerufen, ihre Stimme abzu­geben. Erstmals in der Geschichte der Sozialwahlen konnten sie dies alter­nativ zur Briefwahl auch online tun. Mit der Stimmabgabe entscheidet sich das Kräfteverhältnis der angetretenen Listen und damit die Zu­sammensetzung des neuen Verwal­tungsrats, der sich im September 2023 konstituieren wird.

Jörg Ide, Leiter des Geschäftsbereichs Verwal­tungsrat/Vorstand in der TK, betont: „Das Prinzip der sozialen Selbstverwaltung ist eine klare Stärke unseres Gesundheitssystems – sorgt sie doch dafür, dass das Ge­sundheitssystem unabhängiger vom Politikgeschäft bleibt. Durch die Sozialwahl, die bei der TK seit jeher als Urwahl durchgeführt wird, können die Mitglieder ent­scheiden, wer ihre Interessen im höchsten Entschei­dungsgremium der Krankenkasse – dem Verwaltungsrat – vertreten soll. Je höher dabei die Wahlbeteiligung aus­fällt, desto gestärkter können die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter agieren und sich aktiv für die Rechte und Interessen der TK­-Mitglieder einsetzen. Das macht die Stimmabgabe bei der Sozialwahl so wichtig.“

 

So funktionierte die Sozialwahl 2023