Sozialwahl – Auf Augenhöhe mitbestimmen
Alle sechs Jahre sind die Mitglieder der TK aufgerufen, ihre Interessenvertretung, den TK-Verwaltungsrat, zu wählen. Doch was heißt das genau? Ein Überblick.
Alle sechs Jahre sind die Mitglieder der TK aufgerufen, ihre Interessenvertretung, den TK-Verwaltungsrat, zu wählen. Doch was heißt das genau? Ein Überblick.
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Die gesetzliche Krankenversicherung hat eine Besonderheit: Nicht der Staat, sondern die Mitglieder geben bei wichtigen Entscheidungen die Richtung vor. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, in der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz lebt und Beiträge zur Krankenversicherung zahlt, kann über deren Verwendung mitbestimmen. Das ist gelebte Demokratie.
Alle sechs Jahre sind TK Mitglieder aufgerufen zu wählen, wer ihre Interessen bei wichtigen Entscheidungen vertreten soll. Die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter bestimmen beispielsweise über Zusatzleistungen sowie die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes und wählen auch den Vorstand der TK. Darüber hinaus setzen sich die gewählten Vertreterinnen und Vertreter auch bei der Politik für die Interessen der Versicherten ein.
Befragten wünschen sich, stärker in politische Entscheidungen zur Gesundheitspolitik einbezogen zu werden.*
Befragten befürworten ehrenamtliche Verwaltungsräte.*
*Quelle: repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse im August 2022
Gerade in Zeiten, in denen die demokratischen Werte in vielen Ländern bedroht sind, hat die Sozialwahl einen besonderen Stellenwert. Jede Stimme verleiht der Solidargemeinschaft politisches Gewicht und ist zugleich ein Statement für die demokratischen Grundprinzipien unseres Staates.
Rund 8,6 Millionen TK-Mitglieder waren im Rahmen der Sozialwahl 2023 aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Erstmals in der Geschichte der Sozialwahlen konnten sie dies alternativ zur Briefwahl auch online tun. Mit der Stimmabgabe entscheidet sich das Kräfteverhältnis der angetretenen Listen und damit die Zusammensetzung des neuen Verwaltungsrats, der sich im September 2023 konstituieren wird.
Jörg Ide, Leiter des Geschäftsbereichs Verwaltungsrat/Vorstand in der TK, betont: „Das Prinzip der sozialen Selbstverwaltung ist eine klare Stärke unseres Gesundheitssystems – sorgt sie doch dafür, dass das Gesundheitssystem unabhängiger vom Politikgeschäft bleibt. Durch die Sozialwahl, die bei der TK seit jeher als Urwahl durchgeführt wird, können die Mitglieder entscheiden, wer ihre Interessen im höchsten Entscheidungsgremium der Krankenkasse – dem Verwaltungsrat – vertreten soll. Je höher dabei die Wahlbeteiligung ausfällt, desto gestärkter können die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter agieren und sich aktiv für die Rechte und Interessen der TK-Mitglieder einsetzen. Das macht die Stimmabgabe bei der Sozialwahl so wichtig.“