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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.gb2022.tk.de veröffentlichten Webseiten der Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus BITV § 3, 1-4 und § 4. Geltender technischer Standard ist EN 301 549. 

Die Einhaltung der Anforderungen wurde von der Prüfstelle BIT Design für Barrierefreie Informationstechnik GmbH im Zeitraum Juni bis September 2021 überprüft. Eine weitere Prüfung wurde im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) im August 2021 durch die Materna Information & Communications SE durchgeführt. Eingesetzte Prüfverfahren waren der BIK BITV-Test und der BIT inklusiv PDF-Test. Zusätzliche, nicht vom BITV-Test abgedeckte Anforderungen, wurden von Materna mithilfe interner Testverfahren untersucht. 

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Website mit den Anforderungen der BITV überwiegend vereinbar ist. Die Inhalte sind im Wesentlichen für alle Nutzergruppen gut zugänglich. Wenige Einschränkungen erschweren punktuell die Zugänglichkeit. 

Öffentlicher Webseitenbereich

In den öffentlich erreichbaren Bereichen der Website sind die nachstehend aufgeführten Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei: 

  • Die Inhalte, die rein grafisch dargestellt werden, sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.1.1a „Alternativtexte für Bedienelemente“ nicht vollständig vereinbar. 
  • Nicht alle visuellen Informationen in den Videos sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.2.3 “Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)“ vollständig vereinbar. 
  • Einige Seiten sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.3.1a „HTML-Strukturelemente für Überschriften“ nicht vollständig vereinbar. 
  • Die Navigationsmechanismen innerhalb des Webauftritts sind mit dem Erfolgskriterium 9.3.2.3 „Konsistente Navigation“ nicht vollständig vereinbar. 
  • Einige wenige Seiten der Website sind mit dem Erfolgskriterium 9.4.1.1 „Korrekte Syntax“ nicht vollständig vereinbar. 

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter  Barriere melden an. 

Barriere melden in Leichter Sprache 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de. 

Datum der Veröffentlichung: 03.03.2022 

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